Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe! Hebammenhilfe wird von den Krankenkassen getragen. Wenden Sie sich bei Fragen rechtzeitig an mich oder Ihre Krankenkasse.
Während der Schwangerschaft
- Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft
- Partnerschaft und Sexualität
- Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung
Praktische Vorbereitungen auf Ihr Kind
- Soziale Hilfen in der Schwangerschaft und im Wochenbett
- Unterstützung beim Übergang von der Partnerschaft zur Elternschaft
- Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien
- Blutdruckuntersuchung
- Urin- und Blutuntersuchungen
- Feststellen der Lage und Größe Ihres Kindes
- Kontrolle der Herztöne Ihres Kindes
Hilfeleistungen
- Bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Bei vorzeitigen Wehen (in Zusammenarbeit mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt)
- Geburtsvorbereitung
- In Frauen- oder Paargruppen
- Auf ärztliche Anweisung in Einzelstunden
Bei der Geburt
- Wir unterstützen bei Atemtechniken, Entspannungsübungen, der Wahl hilfreicher Gebärpositionen
- Wir beantworteten Fragen zum Geburtsverlauf und überwachen die Geburt
- Wir beobachteten, untersuchen und dokumentierten, wie es Ihnen und Ihrem Kind geht
- Wir helfen beim ersten Stillen und nehmen die erste Vorsorgeuntersuchung beim Kind vor
- Wir geben Ihnen Hinweise, wie die Tage vor und nach der Geburt für Sie und Ihre Familie organisiert werden können
Klinikgeburt *
- Geburt und frühes Wochenbett im Krankenhaus
Ambulante Geburt
- Geburt in der Klinik ohne stationären Aufenthalt, in Geburtshaus oder Praxis und Wochenbett zu Hause
Hausgeburt *
- Geburt und Wochenbett zu Hause. Wir begleiteten und unterstützen Sie und Ihren Partner in allen Phasen der Geburt
Mit * gekennzeichnete Leistungen werden durch mich nicht erbracht.
Im Wochenbett
Jede Frau hat bei Problemen - z. B. beim Stillen oder bei der Ernährung ihres Kindes - Anspruch auf Hebammenhilfe:
- bis zum 10. Tag täglich, egal, ob die Geburt stationär oder ambulant stattgefunden hat
- ab 11. Tag bis zum Ablauf von acht Wochen:
- bis zu 16-mal
- bis zu 4 Anrufe und Besuche bezahlt Ihre Krankenkasse bis zum Ende der Stillzeit oder bis Ihr Kind 9 Monate alt ist
- weitere Besuche sind auf ärztliche Anordnung möglich
Die Beobachtung des Neugeborenen
- Abheilung des Nabels
- Eventuelle Entwicklung einer Neugeborenengelbsucht
- Gewichtsentwicklung
- Informationen über verschiedene Vorbeugungsmaßnahmen für das Neugeborene
Die Unterstützung der Mutter nach der Geburt
- Gespräch über die Geburt und die ersten Erfahrungen mit dem Kind
- Überwachung der Gebärmutterrückbildung
- Abheilung der Damm- oder Kaiserschnittnaht
- Hilfestellung bei Schwierigkeiten
Die aktive Unterstützung des Stillens
Die Anleitung der Eltern in der praktischen Babypflege
- Milchbildung
Hilfe bei überwältigenden Geburtserfahrungen für Mutter, Vater & Kind (Aufarbeitung)
Informationen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Allergievorbeugung
- Die Ernährung des Kindes und Familienplanung
- Alltagsbewältigung
Unsere weiteren Leistungen rund um das Baby und Familien finden Sie unter Gruppen & Kurse und Vorträge.
Praxisnahe Information für den Familienalltag
Machen Sie auf notwendigen Handlungsbedarf aufmerksam.
Zeigen Ihnen wenn nötig, Ansprechpartner und Hilfemöglichkeiten auf.
Nutzen Sie die Gespräche mit uns Hebammen, um entsprechende Fragen anzusprechen!